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Verkauf von Immobiliendarlehensforderungen
Der Bericht über den Missbrauch verkaufter Immobilienkredite, in der Fernsehsendung Plusminus vom 22.1.2008, hat zu reichlich Diskussionen bei unseren Geschäftspartnern und deren Kunden geführt.
Nachfolgend einige Stellungnahmen und Pressmitteilungen hierzu:
Urteil Europäischer Gerichtshof
Am 21.06.2007 hat der Europäische Gerichtshof eine klarstellende Entscheidung zur Vermittlung von Baufinanzierungen im Bezug auf die umstrittene Umsatzsteuerbefreiung getroffen.
Das Urteil besagt im Wesentlichen, dass eine Aufteilung der Vermittlungsleistung zwischen einem Hauptvermittler und einem Untervermittler keine Auswirkung auf die grundsätzlich geltende Umsatzsteuerbefreiung bei der Kreditvermittlung hat.
Somit sollte die Untervermittlung von Krediten keine umsatzsteuerpflichtige Dienstleistung darstellen.
Die deutschen Gerichte sind an Entscheidungen des EuGH gebunden, so dass davon auszugehen ist, dass dieses Urteil auch in Deutschland Anwendung finden wird und damit zu einer höheren Rechtssicherheit für unsere Branche führt.
Den kompletten Urteilstext haben wir als PDF für Sie hinterlegt.
